Immer häufiger ist zur Durchsetzung Ihrer steuerlichen Rechte die Führung von Rechtsbehelfen notwendig. In Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatungsgesellschaft erhalten Sie aus einem Hause Unterstützung.

In Zeiten der Selbstanzeige und im Falle von Steuerstrafverfahren ist unsere langjährige Erfahrung in den Verhandlungen mit Finanzämtern, Zoll, Staatsanwaltschaft sowie Gerichten ihr Vorteil.


Themen im Steuerrecht

  • Führung von Rechtsbehelfen z.B. Einsprüche, Widersprüche sowie Klagen bei Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten
  • Steuerstrafrecht inklusive Begleitung im Falle von Zollfahndung, z.B. bei Bargeschäften wie Taxiunternehmen, Gastronomie und Gebäudereinigungsunternehmen
  • Gerichtliche Vertretung in steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen sowie Begleitung von Fahndungsmaßnahmen
  • Selbstanzeige, z.B. bei Vermögen aus dem Ausland